Beim Verkehrsunfall übernehmen wir für Sie die komplette Unfallregulierung mit der gegnerischen Versicherung .
Ersparen Sie sich unnötigen Ärger mit Versicherungen. Wir kennen die Tricks der Versicherungen. Unsere in Unfallregulierung erfahrenen Anwälte sorgen für den korrekten Ausgleich Ihrer Schadensersatzansprüche.
Haftpflichtschäden
Gehen Sie niemals auf ein Angebot der gegnerischen Versicherung zu einer unkomplizierten Schadenabwicklung ein. Diese wird eher unvollständig als unkompliziert ausfallen. Überlassen Sie die Abwicklung erfahrenen Rechtsanwälten. Die Kosten der Anwälte muß bei einem Haftpflichtschaden der Schädiger und damit seine Haftpflichtversicherung übernehmen. Nur wenn Sie eine Teilschuld am Unfall haben, geht der entsprechende Teil zu Ihren Lasten. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, zahlt diese die Kosten, bis auf die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Gutachter
Sie haben ein Recht darauf, Ihren Schaden von einem von Ihnen bestimmten Gutachter bewerten zu lassen. Lehnen Sie im Haftpflichtfall grundsätzlich die Begutachtung durch einen Gutachter der Versicherung ab. In jedem Fall sollten Sie noch vor Beauftragung eines Gutachters den Anwalt konsultieren. Auch bei Gutachtern gibt es schwarze Schafe. In der Regel kennt der Anwalt einen zuverlässigen Gutachter. Die Kosten des Gutachtens gehen immer zu Lasten des Schädigers bzw. seiner Haftspflichtversicherung.
Unfallfolgeschäden
Es geht möglicherweise nicht nur um den Sachschaden an Ihrem Fahrzeug. Unsere Anwälte werden auch die Unfallfolgeschäden bei der Versicherung beziffern. Dazu gehören
- Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten
- Körperschäden, wenn Sie oder einer Ihrer Beifahrer verletzt wurde
- Folgeschäden, wie Arztkosten, Krankheitskosten, Rezeptzuzahlung
- Ab- und Anmeldekosten bei Totalschäden
- Abschleppkosten und Standgeld
- Einsatz von Rettungsfahrzeugen
- u.v.a.m.
Kaskoschäden
Bei Kaskoschäden hat Ihre Kaskoversicherung das Recht den Gutachter zu bestimmen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie dieses Gutachten zwingend akzeptieren müssen. Oftmals werden Versicherungen versuchen aus Ihrem Reparaturschaden einen wirtschaftlichen Totalschaden zu machen. Das kann für Sie erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Unsere Anwälte prüfen, ob das Versicherungsgutachten fehlerhaft und somit anfechtbar ist.
Bedenken Sie bitte, dass bei einem Kaskoschaden, die Versicherung nicht für einen von Ihnen bestellten Gutachter die Kosten übernimmt. Sie erhalten auch keinen Nutzungsausfall oder Leihwagen, sofern dies nicht ausdrücklich in der Versicherungspolice anders geregelt ist.
Im Falle eines Totalschadens oder wirtschaftlichen Totalschadens ersetzt die Versicherung nur den Wiederbeschaffungsaufwand für ein Ersatzfahrzeug.